Abrechnung der Kosten für eine psychotherapeutische Einzelbehandlung:
Private Krankenversicherung und Beihilfeberechtigte
Sie erhalten von uns eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen (GOÄ/GOP, gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der neue psychotherapeutische Leistungen ab 01.07.2024), die Sie i.d.R. von Ihrer privaten Krankenkasse (PKV) oder der Beihilfe (für Beamt*innen) erstatten lassen können. Da Versicherungen unterschiedliche Verträge abschließen und Leistungen individuell ein- oder ausgeschlossen werden können, informieren Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung, ob psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Fall abgedeckt sind und welche Voraussetzungen Sie möglicherweise erfüllen müssen (z. B. verlangen manche PKVen, dass sie vor Therapiebeginn informiert werden). Es ist hilfreich, wenn Sie diese Informationen bereits beim Erstgespräch zur Verfügung haben, damit wir Sie diesbezüglich beraten können. Wir unterstützen Sie gerne dabei, herauszufinden, welche Bedingungen Ihre Krankenkasse für die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung hat.
Heilfürsorge der Bundeswehr
Die Kostenübernahme für Behandlungen durch die Heilfürsorge der Bundeswehr ist möglich. Bringen Sie bitte zum Erstgespräch eine Kostenübernahmeerklärung (Formular SanBW0218) mit dem Vermerk „5 probatorische Sitzungen einschließlich flankierender Ziffern gemäß GOÄ/GOP" mit.
Heilfürsorge der Bundespolizei
Die Heilfürsorge der Bundespolizei übernimmt die Kosten der Behandlung in unserer Praxis. Bundespolizist*innen haben die Möglichkeit, eine Psychotherapie in unserer Praxis aufzunehmen. Die Beantragung und Abrechnung erfolgt über die Heilfürsorgestelle Bundespolizei.
Gesetzliche Krankenkassen
Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen kann ausschließlich über die sogenannte Kostenerstattung erfolgen. Grundlage hierfür ist § 13 (3) des Sozialgesetzbuches 5 (SGB V). Entscheidend ist der Nachweis, dass Sie bei vorliegender Dringlichkeit keinen geeigneten Therapieplatz bei einer*einem Psychotherapeut*in mit Kassenzulassung in zumutbarer Zeit erhalten konnten. Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.
Selbstzahlende Patient*innen
Es besteht zudem die Möglichkeit, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Sie erhalten von uns eine Rechnung nach der Maßgabe der Gebührenordnung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen (GOÄ/GOP).
Abrechnung der Kosten für Gruppentherapien:
Dieses Angebot richtet sich an Privatpatient*innen sowie Beihilfeberechtigte. Sie erhalten von uns eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen (GOÄ/GOP, gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der neue psychotherapeutische Leistungen ab 01.07.2024), die Sie i.d.R. von Ihrer privaten Krankenkasse (PKV) oder der Beihilfe (für Beamt*innen) erstatten lassen können. Da Versicherungen unterschiedliche Verträge abschließen und Leistungen individuell ein- oder ausgeschlossen werden können, informieren Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung, ob psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Fall abgedeckt sind und welche Voraussetzungen Sie möglicherweise erfüllen müssen (z. B. verlangen manche PKVen, dass sie vor Therapiebeginn informiert werden). Es ist hilfreich, wenn Sie diese Informationen bereits beim Erstgespräch zur Verfügung haben, damit wir Sie diesbezüglich beraten können. Wir unterstützen Sie gerne dabei, herauszufinden, welche Bedingungen Ihre Krankenkasse für die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung hat.
Abrechnung der Kosten für Coaching und Beratung:
Coaching und Beratung
Coaching und Beratung sind keine Heilbehandlungen. Daher ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich.
Die Kosten für Coaching oder Beratung werden individuell vereinbart.
ZPPB · Maaßenstr 10 · 10777 Berlin
· Tel: 030 23 36 92 33 ·E-Mail: info@zppb.de
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